Vollzug der Baugesetze

“Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 30 “Renzenhofer Straße” und widerspricht den dortigen Festsetzungen nicht. [...] Sie dürfen mit dem Bauvorhaben beginnen.

Kaum zu glauben, aber wahr, die Genehmigungsfreistellung ist bereits durch und dabei haben wir erst Donnerstag letzte Woche die aktualisierten Pläne (mit drittem Stellplatz) abgegeben.

Einzige Überraschung: Wir bekommen wohl eine andere Hausnummer als bisher gedacht.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten auf Vollzug der Baugesetze

  1. Stina sagt:

    Gratulatione :)

  2. Baumeister sagt:

    Grazie

Hinterlasse einen Kommentar zu Stina Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *


*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>